Liebe Leserin, lieber LeserWie Sie vielleicht schon in der Medienberichterstattung gesehen haben, begleiten und unterstützen wir unter anderem ein Kind in der Langzeitnothilfe, das zuvor mit Mutter und Vater während dreier Jahre in einem einzelnen Zimmer in einer Kollektivunterkunft gelebt hat. Haben Sie gewusst, dass es in der Schweiz hunderte von Kindern in der Langzeitnothilfe gibt?Können Sie sich noch an die Berichterstattung zu den «Kindern der Landstrasse» erinnern? Die Kinder der Landstrasse und die Kinder in der Langzeitnothilfe haben mehr Gemeinsamkeiten, als man auf den ersten Blick denkt. Die einen waren Kinder von Fahrenden, insbesondere von Jenischen, die anderen sind Kinder von weggewiesenen Asylsuchenden, z.B. aus dem Tibet oder aus Eritrea. Parallelen bestehen darin, dass sie in der Gesellschaft wenig Ansehen geniessen: Kinder von Fahrenden wurden als potenzielle Gefahr im Hinblick auf die Zukunft wahrgenommen; Kinder von weggewiesenen Asylsuchenden «gehören» nicht in die Schweiz. Eine weitere und entscheidende Gemeinsamkeit: Sie sind Opfer behördlicher Massnahmen, die dem Kindeswohl Schaden zufügen. Lesen Sie dazu im Anhang das neulich im «Bund» publizierte Interview mit Walter Leimgruber (Präsident der Eidg. Kommission für Migrationsfragen). Das Amt für Bevölkerungsdienste des Kantons Bern (ABEV) hat auf das Interview äusserst heftig reagiert, obwohl es nicht primärer Adressat der Kritik sein kann. Dieses strukturelle Unrecht geht auf Entscheidungen des Bundes und des Volkes zurück. Es betrifft uns alle gleichermassen! Lesen Sie dazu den Kommentar unten. Wenn Sie sich über die Situation der Nothilfe, im Besonderen der Nothilfe-Langzeitfälle, vertieft informieren möchten, werfen Sie unbedingt einen Blick auf den Vortrag von Walter Leimgruber vom 4. November 2020 in Biel, speziell Seite 14-33 (siehe Anhang).Kommentar zum Interview mit Walter Leimgruber: Gesetze müssen sich in der Praxis bewähren.Die äusserst gehässige Reaktion unserer kantonalen Behörden auf das Interview des «Bundes» vom 13. November 2020 mit Prof. Dr. Walter Leimgruber, Präsident der Eidg. Kommission für Migrationsfragen (EKM), zur Frage der Unterbringung von Kindern in Rückkehrzentren erstaunt. Der Kanton kann in dieser Sache nicht primäres Ziel der Kritik sein. Er ist bloss für die Umsetzung der Gesetze verantwortlich, die der Bund und das Volk in einem demokratischen Verfahren bestimmt haben. Letztere sind primäre Adressaten der Kritik. Die Ursprünge der Missstände liegen im Jahr 2008. Zu diesem Zeitpunkt wurde das Nothilferegime für weggewiesene Flüchtlinge eingerichtet und per 1. März 2019 durch die Einführung des neuen Asylgesetzes und die Separierung der Weggewiesenen in Rückkehrzentren weiter verschärft. Es sind demokratisch legitimierte Gesetze, die sich aber in der Praxis nicht bewähren. Bereits vor der Coronakrise Ende 2019 lebten in der Schweiz mehr als 4‘457 Langzeitbeziehende (71%) seit über einem Jahr unter dem Nothilferegime. Davon sind 572 Kinder und ein Drittel Frauen betroffen; im Verhältnis zu den Asylgesuchen überproportional viele. Gemäss Gesetz sollten Rückweisungen nach drei Monaten vollzogen sein, denn auf diese Zeit ist das Nothilferegime angelegt. Niemand konnte sich bei seiner Einführung vorstellen, dass Menschen über längere Zeit in dieser repressiven und menschenunwürdigen Situation, an der es nichts zu beschönigen gibt, leben müssten. Wenn sich in der Schweiz fast 600 Kinder als Langzeitfälle in prekären Verhältnissen befinden und sich nicht nur zivilgesellschaftliche Gruppen, sondern auch Behörden wie die EKM für die Not dieser Menschen einsetzen, ist das weder von «Ideologie» noch von «Einseitigkeit» geprägt, sondern einfach nur menschlich. Das Leid, das man den Kindern der Landstrasse zufügte, damals waren auch um die 600 Kinder betroffen, wurde durch couragierte Medienberichterstattung thematisiert. Auf öffentlichen Druck hin wurde die Praxis geändert und verboten. Leider haben Flüchtlingskinder in der Schweiz wenig Lobby. Die über Jahre andauernde Dämonisierung von Geflüchteten als Wirtschaftsflüchtlinge, Sozialschmarotzer und Kriminelle hat Spuren hinterlassen und die Empathie gemindert. Jeder Mensch aber - und Kinder im Besonderen - verdient es, als Einzelperson und nicht als Kollektiv betrachtet zu werden. Jeder Mensch hat ein unteilbares Recht auf Menschenwürde, und Kindern, die sich schlecht wehren können, gehört unser ganz besonderes Augenmerk. Wenn Eltern Kindern schweres Unrecht zufügen, sind die Behörden rasch zur Stelle. Wenn der Staat aber Kinderrechtsverletzungen verursacht - ist es dann weniger gravierend? Unsere kantonalen Behörden sind in erster Linie Vollzugsbehörde, aber nicht nur. Sie sind auch Teil des demokratischen Lebens. Wenn sich über die Jahre Gesetze im Alltag nicht bewähren, haben sie die moralische Pflicht, die Legislative über Missstände zu informieren und eine Überarbeitung zu fordern. Unsere kantonalen Behörden sind deshalb gebeten, die Situation der Kinder unter dem Nothilferegime nicht schönzureden, sondern Druck auf die nationalen Behörden auszuüben, um menschliche Lösungen zu finden. Sie sind auch gefordert, nicht alle Weggewiesenen über einen Leisten zu schlagen, sondern Spielräume auszuschöpfen und Elastizität bei den Härtefallgesuchen zu zeigen. Da sich das Nothilferegime in seiner jetzigen Ausprägung in der Praxis nicht bewährt, sind Anpassungen nötig. Dafür braucht es auf nationaler Ebene einen neuen demokratischen Prozess. Begleitend dazu sind Sensibilisierungsmassnahmen hilfreich, wie die Stellungnahme der Eidg. Kommission für Migrationsfragen. Aber auch der Kanton hat noch weiterführende Möglichkeiten: Durch eine Standesinitiative könnte das Thema auf nationaler Ebene bewirtschaftet werden. Es sind rasch Lösungen für eine unhaltbare Situation gefragt.Daniel Winkler, «riggi-asyl» und Mitglied der «Aktionsgruppe Nothilfe»
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