ÜBERGANGSLÖSUNG
Für betroffene Auszubildende und ihre Berufsbildner ist es wichtig, dass man bei einer Lösung auch die Personen mitberücksichtigt, welche in den vergangenen zwölf bis achtzehn Monaten bereits durch die bisherige Praxis negativ betroffen waren. Es wäre unserer Ansicht nach deshalb unerlässlich, dass ähnlich wie in der österreichischen Regelung, eine Übergangsfrist gesetzt wird, in welcher Auszubildende, welche in der Vergangenheit von Ausbildungsabbrüchen betroffen waren, ihre Ausbildung auf Wunsch wieder aufnehmen und diese dann auch abschliessen können. Falls dies nicht berücksichtigt wird, besteht die Gefahr, dass für eine Mehrheit der Fälle wiederum keine Lösung gefunden wird: Bei der Mehrheit aller Fälle handelt es sich nämlich um junge Menschen, welche – wie weiter oben geschildert – in den Jahren 2014 – 2016 ihr Asylgesuch gestellt haben. Trotz einer 3-5jährigen Wartezeit, einem negativen Asylentscheid und mangelnder Alternativen (zurückzuführen auf das Dublin-Abkommen) harren sie nun trotz erfolgreicher Integration und begonnener Ausbildung noch immer in der Perspektivlosigkeit des Nothilfe-Regimes aus. Auch ihnen und ihren Ausbildnern/Lehrmeister*innen muss eine Regelung primär nützen.